Willkommen bei SmartComply Compliance Consulting

Am 1. Januar 2020 sind das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) in Kraft getreten. Dem FIDLEG unterstellt sind Finanzdienstleister, Kundenberater sowie Ersteller und Anbieter von Finanzinstrumenten.

Das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) sieht vor, dass sich Vermögensverwalter und Trustees einer Aufsichtsorganisation (AO) anschliessen müssen und eine Bewilligung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA benötigen. Dabei gelten verschiedene Übergangsfristen.

Auf dem Weg zur Erfüllung der neuen Anforderungen stellen sich zahlreiche Umsetzungsfragen. Nicht jeder muss das Rad neu erfinden. SmartComply Compliance Consulting unterstützt Sie bei der internen Einführung der neuen Compliance Regeln und bei deren Sicherstellung als externe Stelle für die Aufgaben des Risikomanagements und der internen Kontrolle im Sinne von Art. 21 Abs. 2 FINIG.

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SmartComply Compliance Consulting
Dr. Thomas Spahni
Florastrasse 44, 8008 Zürich
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